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Serverprobleme bei der Denic
12.05.2010 um 16:14 Uhr
erstellt von: Mac
Der ein oder andere hat es womöglich bemerkt:
Der Dorfplatz war in den letzten 2-3 Stunden teilweise nicht erreichbar. Das lag allerdings nicht am eigenen Server, sondern an der Denic (Deutsche Registrierstelle für Internetadressen). Des Weiteren waren auch nicht alle User betroffen. z.B. hat es in Gellep-Stratum funktioniert, nicht aber in Düsseldorf
Weitere Infos:
| Zitat: |
| Nach und nach fiel am heutigen Mittwochnachmittag die Top-Level-Domain .de aus. Offenbar lag dies daran, dass die zuständigen Server bei der .de-Registry DeNIC zum Teil gar nicht und zum Teil falsch auf DNS-Anfragen antworteten; die Zone-Files schienen keine oder unverständliche Informationen zu liefern. Dass überhaupt für manche Nutzer noch einige de-Server unter ihrem DNS-Namen erreichbar waren, liegt an den Caches der DNS-Server bei den Internet-Providern. |
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weiterlesen...
Quelle: Heise.de !!!
NEUSTRUKTURIERUNG DES DORFPLATZ !!!!
06.04.2008 um 00:08 Uhr
erstellt von: GSTeam
Hallo liebe User,
am heutigen Abend wurde die Umstrukturierung des Dorfplatzes abgeschlossen.
Was im einzelnen geändert wurde, ist im Thema Neustrukturierung des Dorfplatz über einige Zeit zusammengetragen und diskutiert worden. Im ersten Beitrag ist alles erklärt...
Wie es bei Neuorganisationen immer ist, kann es sein, dass das ein oder andere noch Fehler aufweist. Hier bitte ich im oben genannten Thread einen Hinweis zugeben. Insbesondere die Verteilung der älteren Themen gestaltete sich nicht so einfach. Falls hier Bedarf besteht noch etwas zu verschieben, bitte auch einen Hinweis im genannten Thread. Am einfachsten mit Link auf das Thema
Danke für Eure Unterstützung bei der Ausarbeitung
Wichtig: 07.09.2006: FORENHAFTUNG DES BETREIBERS !!!
07.09.2006 um 11:04 Uhr
erstellt von: GSTeam
Hallo,
heute flatterte mir per E-Mail ein neuer Rechtshinweis zum Thema "Forenbetreiber haftet für Inhalte" rein. Wir möchten Ihnen diesen nicht vorenthalten.
| Zitat: |
DOMAIN-RECHT
===============
--------------------------------------------------------------
04) Foren - hOLG Hamburg mildert Betreiberhaftung
--------------------------------------------------------------
Hatten wir im Newsletter #308 noch gegen die Entscheidung des
LG Hamburg (Urteil vom 02.12.2005, Az. 324 O 721/05) wegen der
Haftung von Forenbetreibern gewettert, so zeigt die jetzt vor-
liegenden Entscheidung des hOLG Hamburg (Urteil vom 22.08.2006,
Az. 7 U 50/06) im Berufungsverfahren zwar kein anderes Ergebnis,
aber mehr Einfühlungsvermögen in die Problematik. Eine generel-
le Überwachung des Forums ist eher nicht geboten.
In einem Artikel im IT-News-Portal heise.de hatte sich der Ver-
lag kritisch bezüglich einer Software geäußert, die, ohne Kennt-
nis des Nutzers, dessen Rechner für eigene Zwecke des Herstel-
lers nutzt. Ein Leser nahm dies zum Anlass, im Kommentar zu dem
Artikel zu einer Aktion aufzurufen und die Server des Software-
herstellers in die Knie zu zwingen, indem man die Software in
Massen herunterlädt. Der Softwarehersteller wandte sich an hei-
se.de und forderte, die Einträge zu entfernen. Dem kam heise.de
zunächst nach. Als wieder solche Aufrufe im Forum zum Artikel
autraten, mahnte der Softwarehersteller heise.de ab und erwirkte,
da heise.de nicht reagierte, eine einstweilige Verfügung, die in
Hamburg auf dem gerichtlichen Prüfstand kam.
Das Landgericht Hamburg bestätigte die einstweilige Verfügung:
Es sah den Forenbetreiber als Störer, dessen Störereigenschaft
nicht entfällt, weil es ihm unmöglich wäre, auf den Inhalt des
von ihm eingerichteten Forums Einfluss zu nehmen. Im Grunde
verlangte das LG Hamburg eine generelle Vorprüfung aller Fo-
renbeiträge vom Forenbetreiber.
Das hOLG Hamburg bestätigt die Entscheidung des LG Hamburg im
Grundsatz. Doch sieht es die Sache weit differenzierter: Soweit
nicht der Forenbetreiber durch sein eigenes Verhalten Rechts-
verletzungen durch die Nutzer provoziert, sind ihm die Rechts-
verletzungen nicht zuzurechnen. Eine generelle Verpflichtung
zu einer vorherigen "Eingangskontrolle" würde die Möglichkei-
ten des freien Meinungsaustauschs in grundrechtswidriger Weise
einschränken und gegen § 6 Abs. 2 MDStV verstoßen.
Das hOLG Hamburg rechnet dem Forenbetreiber an, dass er seine
in § 9 Satz 1 Nr. 2 MDStV (Mediendienste-Staatsvertrag) gere-
gelte Pflicht, die bedenklichen Forenbeiträge zu entfernen,
nachgekommen ist. Damit scheidet die Störerhaftung zunächst
aus. Jedoch traf die Betreiberin darüber hinaus die Pflicht,
die Beiträge des konkreten Forums von da an laufend zu prüfen.
Dem ist der Forenbetreiber jedoch nicht nachgekommen, weshalb
er haftet. Ob die Betreiberin darüber hinaus auch verpflich-
tet ist, generell alle Forenbeiträge zu überprüfen, lässt das
hOLG Hamburg an dieser Stelle offen. Doch neigt das Gericht
dazu, diese Pflicht zu verneinen, soweit kein konkreter An-
lass besteht.
Forenbetreiber stehen demnach also erst dann in der Pflicht,
eine "Eingangskontrolle" der Leserbeiträge durchzuführen, wenn
eine Rechtsverletzung vorlag. Die Überprüfung neuer Beiträge
vor deren Veröffentlichung ist auf den problematischen Forums-
bereich beschränkt; bei heise.de also artikelbezogen.
Die Entscheidung des hOLH Hamburg finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20060098.htm
Die Entscheidung des LG Hamburg findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20060070.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: jurpc.de, eigene Recherche |
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