Widerspruch gegen Auskünfte aus Melderegister möglich
Im Vorfeld der in diesem Jahr anstehenden Bundestagswahl weist der städtische Fachbereich Bürgerservice darauf hin, dass die Meldebehörde in den sechs der Wahl vorausgehenden Monate nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen folgende Auskünfte aus dem Melderegister erteilen darf, wenn die Einwohner dem nicht ausdrücklich vorher widersprechen: <snip>
Quelle & weiterlesen: Krefeld.de vom 03.02.2021 --> Widerspruch gegen Auskünfte aus Melderegister möglich
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